Korkenzieher-Sammler

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Korkenzieher - Geschütztes

Der Ideenreichtum kannte auch bei den deutschen Herstellern und Erfindern von Korkenziehern schier keine Grenzen. Im eifrigen Bemühen die Konkurrenz aus zu stechen wurden neben wirklich bahnbrechenden und technisch und wirtschaftlich sinnvollen und erfolgreichen Erfindungen auch zum Teil unbedeutenste Veränderungen bereits bekannter Bauarten zum Musterschutz angemeldet. Viele der als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster angemeldeten Stücke können nur mit Hilfe alter Unterlagen aus Reklame- oder Handelskatalogen eingeutig zugeordnet werden. Die Stücke selbst sind häufig nicht mit Nummern gekennzeichnet. Seit der Gründung des Reichspatentamtes 1877 sind wenistens die deutschen Patente vollständig dokumentiert mit ausführlichen Beschreibungen und Zeichnungen. Aus amtlichen Archiven sind zu Gebrauchsmustern in Deutschland nur die sehr spärlichen Texte erhalten. Da sind alle Informationen aus alten Druckschriften auch heute noch sehr willkommen. Wenn Sie hierzu Informationen haben, bitte unbedingt melden.

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Hier folgen einige Beispiele auch als Anregung für eigene Nachforschungen.

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Bei diesem kleinen Korkenzieher läßt sich der Griff austauschen. Vermutlich gehörten diese Teile zu einem Satz mit verschiedenen Werkzeugen zu denen es auch ein gemeinsames Behältnis oder Täschchen gab. Leider ist auch zu dem Musterschutz mir nichts bekannt.

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DRGM Nr. 8747 A. G. Witte, Schmalkalden vom 18. Oktober 1892

Der durch den Schaft gehende Stift hatte die gleiche Funktion wie die Henshall-Scheibe.

Er verhindert das weitere Eindringen des Krätzers in den Korken und versetzt den Korken in Drehung.

Dadurch läßt sich dieser ohne "Ruck" leichten herausziehen. Auf dem Schaft gemarkt "DRGM 8747".

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Ausschnitt aus dem Handelskatalog von Wiss Söhne, Kleinschmalkalden, ca. 1910

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In alten Reklamen findet man sehr wertvolle Informationen über Musterschutz-Anmeldungen.

Hier ein sehr schönes Beispiel aus der Zeit um 1892. In diesen Jahren hatte sich die wenig später einheitliche Bezeichnung DRGM (Deutsches Reichs Gebrauch Muster) noch nicht durchgesetzt. In dieser Anzeige wird die Abkürzung G. M. P. für Gebrauchs Muster Patent verwendet.

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DRGM 70275 Hugo Böhme, Schmalkalden, 8. Januar 1897

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